Mountainbiken im Wald

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Erlaubt, aber nur auf Straßen und festen Wegen

(pen). Immer mehr Mountainbiker nutzen den Wald als Sportarena, oft ohne ausreichende Kenntnis der geltenden Regeln. Die untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises weist daher aus aktuellem Anlass auf die gesetzlichen Vorgaben für das Radfahren im Wald hin. Aufgrund des steigenden Erholungsdrucks im Wald und in der freien Landschaft hat der Kreis Ranger vom RVR beauftragt Kontrollen durchzuführen und Aufklärungsarbeit zu leisten. Hierbei stießen sie in einem Naturschutzgebiet in Witten auf Anfangsarbeiten zum Bau einer Downhillstrecke, die unmittelbar von den Rangern zurückgebaut wurde.

Bau von Schanzen und Rampen verboten

/Im Wald ist das Radfahren gemäß Landesforstgesetz nur auf Straßen und festen Wegen erlaubt. Wer sich nicht daran hält, beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten, sondern gefährdet auch die Natur und andere Waldbesucher. Die Errichtung von Sprungschanzen, Rampen oder Steilkurven ist verboten. Solche Anlagen stellen nicht nur eine Gefahr für andere dar, sondern verpflichten den Grundstückseigentümer zur Verkehrssicherung, der im Falle eines Unfalls haftet. Werden solche illegalen Bauten entdeckt, veranlassen die Ranger deren Rückbau.

Im Wald lauern Gefahren

Wer sich im Wald bewegt, handelt mit Blick auf natur- und waldtypische Gefahren wie herabfallende Äste grundsätzlich auf eigene Gefahr – egal ob zu Fuß oder per Rad. Für den Nervenkitzel auf anspruchsvollen Stecken hat der Verein „Happy Trail Friends“ eine legale Downhillstrecke in Witten errichtet. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.happytrailfriends.de.

wave.inc

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