(EB). Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde in den vergangenen vier Wochen mehrfach bei Wildschweinen in Hessen und Rheinland-Pfalz nachgewiesen. In Hessen gelangte das Virus bislang in zwei Schweinehaltungen, davon eine kleine Haltung mit neun Tieren. Daher richtet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) den Appell an alle Schweinehaltenden, sofern nicht schon geschehen, sich jetzt bei der Tierseuchenkasse zu registrieren oder die hinterlegten Daten zu prüfen und zu aktualisieren. Die Registrierung bei der Tierseuchenkasse betrifft auch die Haltung von Minischweinen „(Minipigs“), Hängebauchschweinen und anderen Schweinerassen.
Kleintierhaltungen besonders betroffen
Vor allem Kleinhaltungen mit wenigen Schweinen in der Freilandhaltung sind im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest besonders gefährdet, weil in diesen Haltungen zumeist weniger Biosicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden oder diese besonders anspruchsvoll sind. Dazu gehören zum Beispiel wirksame Abschirmungen nach außen durch Doppelzäune, um einen Kontakt mit Wildtieren, insbesondere Wildschweinen sicher zu vermeiden. Zudem ist es auch bei Freilandhaltung wichtig, beim Betreten der Haltungseinrichtungen Schutzkleidung anzulegen.
Einen Überblick über die erforderlichen zu beachtenden Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung der ASP in Nordrhein-Westfalen gibt die Landwirtschaftskammer NRW.
Hintergrund:
Am 15. Juni 2024 wurde im Landkreis Groß-Gerau, Hessen, bei einem erlegten Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Daraufhin durchgeführte Such- und Bergungsmaßnahmen ergaben weitere Funde, die sich über die Grenzen zu Rheinland-Pfalz erstrecken. Das Virus hat sich demnach auch über den Rhein hinweg ausbreiten können und kann jederzeit auch nach Nordrhein-Westfalen gelangen.
Am 8. Juli 2024 wurde im Rahmen dieses Geschehens erstmalig in einem Hausschweinebestand das ASP-Virus nachgewiesen. Dieser Betrieb mit neun Mastschweinen liegt im Landkreis Groß-Gerau und steht nach aktuellen Erkenntnissen im direkten Zusammenhang mit dem ASP-Fällen im Wildschweinebestand.
Dieser Fall zeigt, dass ein Kontakt mit dem Virus zu infizierten Wildschweinen, besonders in waldnahen Lagen und bei Betrieben mit niedriger Biosicherheit jederzeit möglich ist. Eine Einschleppung der hoch ansteckenden und tödlich verlaufenden Krankheit bei Hauschweinen und Wildschweinen nach Nordrhein-Westfalen soll zum Schutz von Haus- und Wildschweinen unbedingt verhindert werden.
Das Auftreten der ASP in Nordrhein-Westfalen hätte zudem weitreichende Folgen für alle betroffenen Wirtschaftszweige. Sollte eine Einschleppung erfolgen, muss dies möglichst schnell erkannt werden. Daher ist es von größter Bedeutung, dass alle Schweinehaltungen, auch Kleinhaltungen, den Veterinärbehörden über die Tierseuchenkasse bekannt sind. Zudem sollte beim Auftreten von Krankheitssymptomen wie Mattigkeit, verminderter Futteraufnahme und Fieber sofort ein Tierarzt konsultiert werden.
Vor diesem Hintergrund wird auch darauf hingewiesen, dass die Verfütterung von jeglichen Speiseabfällen an Schweine verboten ist, da auch diese Träger von Krankheitserregern sein können. Insbesondere ASP kann über Speiseabfälle übertragen werden!
Mehr zur Afrikanischen Schweinepest: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/afrikanische-schweinepest.