(pmk). Die Blauzungenkrankheit bei Schafen und Rindern breitet sich in Nordrhein-Westfalen aus. Auch im Märkischen Kreis sind die Infektionszahlen in den vergangenen zwei Wochen erheblich gestiegen. Das teilt der Märkische Kreis mit. Aktuell sind im Kreis 31 Betriebe mit einem Gesamttierbestand von etwa 4.400 Schafen und 2.000 Rindern von der Blauzungenkrankheit betroffen. Erste Fälle im Kreisgebiet hatte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Westfalen Fälle am 12. Juli in drei schafhaltenden Betrieben bestätigt. „Der Krankheitsverlauf bei den betroffenen Tieren ist sehr unterschiedlich. Daher kann keine sichere Prognose im Fall einer Infektion mit BTV-3 gegeben werden, zumal diese Erreger-Variante in Deutschland das erste Mal aufgetreten ist. Einige Todesfälle sind jedoch leider? zu verzeichnen“, schätzt Kreisveterinärin Lisa-Maria Rüth die Situation ein. Die Behandlung der infizierten Tiere erfolgt individuell über die Tierärzte vor Ort.
Vorbeugende Impfung
Die erfolgversprechendste Vorbeugung gegen die Infektion ist aktuell die Impfung. Der Bund gestattet die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen. Es sind:
Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,
Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.,
Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. in Deutschland über Virbac Tierarzneimittel GmbH erhältlich.
Auch eine Behandlung mit Insekten-Abwehrmitteln kann einen gewissen, zeitweisen Schutz bieten. Dieser kann aber von Präparat zu Präparat sehr unterschiedlich ausfallen.
Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit ist eine gelistete Seuche gemäß der Verordnung EU- 2016/429 und wird entsprechend der Serotypen (1-24) den Kategorien C+D+E zugeordnet. Sie gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der EU gemeldet werden. Bei einem Verdacht wird das Veterinäramt in der Regel vom Halter oder dem Tierarzt informiert. Das Veterinäramt veranlasst Beprobungen. Im Fall des Nachweises einer Infektion werden Sperrmaßnahmen und weitere Untersuchungen eingeleitet.
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden (zum Beispiel Lamas, Alpakas) übertragbare Krankheit. Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem hohes Fieber, massiver Speichelfluss sowie eine geschwollene und blau verfärbte Zunge.
Die Blauzungenkrankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Menschen und andere Tiere sind demnach nicht betroffen. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.
Von dem Virus sind viele verschiedene Untergruppen (Serotypen) bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. Der aktuell auftretende Serotyp 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome. Bei Rindern wird oft ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert. Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf oft schmerzhaft. Zum Teil muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden. Die Tiere dürfen betroffene Betriebe 30 Tage lang nicht verlassen.
Bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW können Tierhalter eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann, sowie entsprechende Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer sowie auf den Internetseiten des LANUV (www.lanuv.nrw.de . Weitere Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts zur Blauzungenkrankheit: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/.