Bisherige Gebührenfreiheit für E-Fahrzeuge entfällt
(PSI). Am 1. August trat die neue Parkgebührenordnung der Stadt Iserlohn in Kraft. Neben der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung enthält die neue Gebührenordnung eine wichtige Änderung für alle Fahrzeugführenden eines E-Fahrzeugs: Die bisherige Gebührenfreiheit für E-Fahrzeuge entfällt. Künftig ist an allen Parkautomaten auch für E-Fahrzeuge ein Parkvorgang zu lösen. Die Tarifschilder an den Parkautomaten werden in Kürze ausgetauscht. Bis dahin werden die Überwachungskräfte der Stadt Iserlohn durch sogenannte Höflichkeitszettel auf die neue Regelung aufmerksam machen. Danach werden E-Fahrzeuge ohne digitalen Parkvorgang verwarnt werden, eine Parkscheibe wird dann nicht mehr akzeptiert.
Die Straßenverkehrsabteilung bittet um Beachtung der neuen Regelung und wünscht allen Verkehrsteilnehmenden weiterhin eine gute und sichere Fahrt.