Bienenseuche in Hattingen ausgebrochen

0
47
Der Ehhepe-Ruhr-Kreis hat in Hattingen einen Sperrbezirk eingerichtet. Karte: EN-Kreis

(pen). Der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Betrieb in Hattingen im benachbarten Ennepe-Ruhr-Kreis macht es nötig, einen Sperrbezirk einzurichten. Dieser liegt im Stadtteil Welper und hat einen Radius von rund einem Kilometer rund um den betroffenen Betrieb. Eine Karte, die den Sperrbezirk zeigt, findet sich in der Allgemeinverfügung, die das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de, Bereich Amtliche Bekanntmachungen) veröffentlicht hat. Die Verfügung nennt zudem alle Verbote und Beschränkungen, die innerhalb des Sperrbezirks gelten.

Verschiedenste Auflagen

So ist es verboten, bewegliche Bienenstände von ihren Standorten abzutransportieren und lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte aus den Bienenständen zu entfernen. Ebenfalls unzulässig ist es, Bienen in den Sperrbezirk zu bringen.

Alle Bienenvölker umgehend melden

Zudem ist jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, verpflichtet, dies, falls noch nicht geschehen, dem Veterinäramt umgehend anzuzeigen. Auch sollten sich Imker, die im letzten Sommer Ihre Bienen im beschriebenen Gebiet stehen hatten, melden. Die Ansprechpartner im Schwelmer Kreishaus sind per Mail (vet.amt@en-kreis.de) sowie unter der Telefonnummer 02336/93 2404 erreichbar.

Auf Anzeichen achten

„Obwohl der Ennepe-Ruhr-Kreis jetzt längere Zeit von der Amerikanischen Faulbrut verschont geblieben ist, gibt diese Seuche grundsätzlich Anlass zur Sorge. Alle Imker sollten daher einen Blick auf die Waben ihrer Völker werfen und auf Anzeichen einer Faulbrutinfektion achten“, macht Amtstierärztin Dr. Bettina Buck deutlich.Ebenso wichtig: Neue Bienenstände müssen dem Veterinäramt sowie der Tierseuchenkasse grundsätzlich sofort gemeldet werden und Völker dürfen nur mit gültigem Gesundheitszeugnis gekauft werden.

Es drohen sogar Schadensersatzforderungen

„Bei selbstverschuldeten Seuchenfällen zahlt die Tierseuchenkasse nicht, dem Verantwortlichen drohen darüber hinaus auch Schadensersatzforderungen von Nachbarimkern“, warnt Dr. Buck. Anzeichen der Seuche oder auch nur ein Verdacht müssen auch deshalb sofort dem Veterinäramt gemeldet werden.

Stichwort Amerikanischen Faulbrut

Die Krankheit wird durch den bakteriellen Erreger Paenibacillus larvae versucht. Befallene Völker werden in der Regel getötet oder per Kunstschwarmverfahren saniert. Für Menschen ist die Faulbrut ungefährlich, gleiches gilt für mit Sporen belasteten Honig, der unbedenklich verzehrt werden kann. Für Imker gilt allerdings: Von Bienen ist infizierter Honig fernzuhalten, da sie sich daran anstecken können.

Der Erreger wird über erwachsene Bienen, die nicht erkranken können, auf die im Stock vorhandene Brut übertragen. In den Larven vermehrt sich der Erreger und tötet den Nachwuchs.

wave.inc

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein