84 erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft

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Landrat Marco Voge begrüßte die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu den Feierlichkeiten im neuen Sitzungssaal des Kreishauses Lüdenscheid. Foto: Katharina Buschmann / Märkischer Kreis

Einbürgerungsfeier im Kreishaus Lüdenscheid

(pmk). Deutschland hat 84 neue Staatsangehörige: In einem feierlichen Rahmen haben 40 Mädchen und Frauen sowie 44 Jungen und Männer die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Die 84 stammen aus 22 Herkunftsländern und leben alle bereits mehrere Jahre in Deutschland – eine der vielen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Die Jüngsten in ihren Reihen waren ein Mädchen (zwei Jahre) aus Pakistan sowie ein Junge (drei Jahre) aus Syrien, die älteste eine 71-jährige Frau aus den Niederlanden.

Feierliches Gelöbnis abgelegt

Bei der Einbürgerungsfeier im Lüdenscheider Kreishaus leisteten alle über 16-Jährigen ein Gelöbnis und verpflichteten sich damit, das Grundgesetz und alle Gesetze der Bundesrepublik zu achten und dem Land keinen Schaden zuzufügen. „Die heutige Feier markiert einen wichtigen Meilenstein in Ihrem Leben und in der Gemeinschaft unseres Kreises“, begrüßte Landrat Marco Voge die Anwesenden. „Mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft übernehmen Sie Rechte und Pflichten für das Gemeinwesen: engagieren Sie sich in Vereinen oder zum Beispiel in der Kita vor Ort, damit das weiter gut funktioniert. Gehen Sie wählen, verteidigen Sie das Grundgesetz und die unveräußerlichen Menschenrechte. Das ist wichtig.“

Grundgesetz-Ausgabe als Geschenk

Vor der eigentlichen Einbürgerung gaben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab, das wie folgt lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wurde zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt. Anschließend überreichte der Landrat jedem und jeder Einzelnen die Einbürgerungsurkunde, dazu eine handliche Ausgabe des Grundgesetzes. Mit der Einbürgerungsurkunde können die frischgebackenen Staatsbürgerinnen und -bürger nun in das Rathaus ihres Wohnortes gehen und ihren Personalausweis und Reisepass beantragen.

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Ausländische Personen, die sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben möchten, müssen Vorgaben erfüllen. So müssen sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, Sprachkenntnisse und Wissen über Deutschland und seine Kultur nachweisen sowie ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen ohne staatliche Hilfe bestreiten.

Die neu eingebürgerten Personen stammen aus nachfolgenden Staaten:

  • Afghanistan: 1 Person
  • Belarus: 1 Person
  • Belgien: 2 Personen
  • Bosnien: 1 Person
  • Brasilien: 1 Person
  • Bulgarien: 1 Person
  • Griechenland: 5 Personen
  • Irak: 2 Personen
  • Iran: 2 Personen
  • Italien: 3 Personen
  • Jordanien: 3 Personen
  • Kosovo: 5 Personen
  • Libanon: 1 Person
  • Niederlande: 1 Person
  • Pakistan: 3 Personen
  • Polen: 1 Person
  • Russland: 5 Personen
  • Serbien: 1 Person
  • Staatenlos: 3 Personen
  • Syrien: 14 Personen
  • Togo: 1 Person
  • Türkei: 24 Personen
  • Ukraine: 3 Personen

Wohnorte im Märkischen Kreis:

  • Altena: 3 Personen
  • Balve: 2 Personen
  • Halver: 8 Personen
  • Hemer: 6 Personen
  • Kierspe: 1 Person
  • Meinerzhagen: 7 Personen
  • Menden: 26 Personen
  • Nachrodt-Wiblingwerde: 5 Personen
  • Neuenrade: 2 Personen
  • Plettenberg: 6 Personen
  • Schalksmühle: 1 Person
  • Werdohl: 17 Personen
wave.inc

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