Kreis fördert Selbsthilfegruppen

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Die Kreishäuser in Altena. Archivfoto: Hendrik Klein/Märkischer Kreis

Bis zum 31. März 2025 können Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen Förderanträge beim Märkischen Kreis einreichen. Ein wichtiger Bereich der kommunalen Gesundheitspolitik ist die Unterstützung der Selbsthilfe. Der Märkische Kreis fördert die Selbsthilfe aktuell mit 22.000 Euro. Bezuschusst wird das ehrenamtliche Engagement von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für betroffene Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitswesen.

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag durch den Fachbereich Gesundheit und Soziales beim Märkischen Kreis. Grundlage ist ein Sockelbetrag und ein Pro-Kopf-Zuschlag für die betreuten Mitglieder. Anträge sind jeweils bis zum 31. März eines Jahres zu stellen. Informationen über die Voraussetzungen sind im Internetangebot des Märkischen Kreises unter dem Stichpunkt –Selbsthilfegruppe- und telefonisch bei Frau Bergmann unter 02351/966-7073, s.bergmann@maerkischer-kreis.de erhältlich.

wave.inc

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