(EB). „Eine faire und transparente Vergütung sowie die gezielte Einbindung von Sachbezügen sind wichtige Elemente, um die duale Ausbildung zu stärken und Nachwuchskräfte zu gewinnen“, so Ricarda Grabowsky, Ausbildungsberaterin bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) und betont: „Für alle Auszubildenden, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen, gilt die Mindestausbildungsvergütung, welche jährlich neu angepasst wird.“
Mindestvergütung 682 Euro
Die aktuelle Mindestvergütung für alle Verträge, die im Kalenderjahr 2025 beginnen, beträgt: im ersten Ausbildungsjahr 682 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 805 Euro, im 3. Ausbildungsjahr 921 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 955 Euro. Diese Beträge bieten Auszubildenden eine finanzielle Grundlage und tragen zur Attraktivität der dualen Ausbildung bei. Ausbildungsbetriebe, die über die Mindestsätze hinausgehen, setzen zusätzlich ein Zeichen der Wertschätzung und erhöhen ihre Wettbewerbsfähigkeit im Kampf um Nachwuchstalente.
Sachbezugsleistungen möglich
Zusätzlich können Betriebe Auszubildenden Sachbezugsleistungen wie freie Unterkunft oder Verpflegung anbieten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen diese Leistungen auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden. Nach der Sozialversicherungs-Entgeltverordnung gelten für 2025 bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte: Frühstück: 2,30 Euro pro Tag (69 Euro pro Monat), Mittag- und Abendessen je 4,40 Euro pro Tag (132 Euro pro Monat). Der Sachbezugswert für freie Unterkunft liegt bei 9,40 Euro pro Tag (282 Euro monatlich).
Weitere Auskünfte erteilt bei der SIHK Ausbildungsberaterin Ricarda Grabowsky unter Telefon 02331 390-264 oder Mail: ricarda.grabowsky@hagen.ihk.de.