Anzahl der Berechtigten im Märkischen Kreis leicht gesunken
Von Hendrik Klein
Die Zahl der Empfänger-Haushalte von Wohngeld ist im vergangenen Jahr im Märkischen Kreis leicht gesunken. Wie IT.NRW in seiner jüngsten Statistik mitteilt, bezogen 5.890 im Jahr 2023 Wohngeld. Das waren 225 weniger als noch ein Jahr zuvor. Im Vergleich mit den Nachbarkreisen hat der Märkische Kreis allerdings immer noch die Spitzenposition. Im Kreis Unna wurden 5.850 Wohngeld-Bezieher-Haushalte notiert, im Kreis Olpe waren es 1.180, im Hochsauerlandkreis 3.610, im Kreis Siegen-Wittgenstein 3.360, im Ennepe-Ruhr-Kreis 5.165 und im Kreis Soest 3.970. In fast allen Kommunen ist die Anzahl gegenüber dem Vorjahr gesunken. Einzige Ausnahme ist der Ennepe-Ruhr-Kreis. Hier stieg die Zahl von 5.055 im Jahr 2022 auf 5.165 im vergangenen Jahr.
Iserlohn kreisweit vorne
Unter den 15 kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Märkischen bekommen in Iserlohn mit 1.275 Haushalten die meisten Wohngeld – was aufgrund der Einwohnerzahl der größten Stadt im Märkischen Kreis nicht verwunderlich ist. Und das sind die Zahlen für die übrigen Städte und Gemeinden: Altena 115, Balve 258, Halver 295, Hemer 575, Herscheid 50, Kierspe 275, Lüdenscheid 1.560, Meinerzhagen 305, Menden 790, Nachrodt-Wiblingwerde 30, Neuenrade 105, Plettenberg 280, Schalksmühle 125 und Werdohl 215.
Deutlicher Anstieg in NRW
In Nordrhein-Westfalen haben Ende 2023 genau 300.380 Haushalte Wohngeld bezogen; das waren 129.405 Haushalte (+75,7 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor (170.975 Haushalte). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt weiter mitteilt, wurde damit nach Inkrafttreten des „Wohngeld Plus Gesetzes” zum 01. Januar 2023 der höchste Stand seit der Sozialreform (Hartz IV) 2005 (181.485 Haushalte) erreicht. Ende 2023 bezogen 3,4 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte im Land Wohngeld. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 319 Euro und war damit um 114 Euro bzw. 55,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor (205 Euro). Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet.
Wohngeldrechner im Internet
Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII
(Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann. Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner unter https://www.wohngeldrechner.nrw.de nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.