Ausbau der B 236 in Nachrodt südlich der Lennebrücke kann starten
(EB). Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 236 im Märkischen Kreis zwischen Nachrodt-Wiblingwerde und Meinerzhagen, inklusive einer Verlegung der Lennebrücke, mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 23. August abgeschlossen. Der Beschluss wird in der Zeit vom 2. bis 16. September 2024 zur Einsicht auf der Homepage der Bezirksregierung unter www.bra.nrw.de/-5247 veröffentlicht.Das teilt die Bezirksregierung mit
Neubau der Lennebrücke nötig
Der Neubau der Lennebrücke ist nötig geworden, da die bestehende Lennebrücke momentan nur noch im Einrichtungsverkehr befahrbar ist. Eine Sanierung unter Verkehr ist aufgrund der Sicherheitsvorschriften über eine einseitige Sperrung nicht möglich. Eine langfristige Vollsperrung des Lennetals kam wegen der Verkehrsbelastung und der langen Umleitungsstrecke nicht in Frage.
Getrennte Rad- und Gehwege auf beiden Seiten
Die neue Trassenlage, bedingt durch die geplante Brücke, verbessert die verkehrliche Situation im Bereich der Ehrenmalstraße/Sparkasse, indem die scharfe 90-Grad-Kurve beseitigt wird. Weiterhin entstehen beidseitig neue, getrennte Rad- und Gehwege sowie drei zusätzliche Querungshilfen. Die Neuplanung der Bushaltestelle wird zusätzlich für eine höhere Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden sorgen. Durch den Rückbau der bestehenden Brücke und den Neubau einer Brücke nahe des östlichen Lenneufers werden die bestehenden Abflussbehinderungen entschärft beziehungsweise die Barrierewirkungen auf gewässergebundene Tierarten verringert. Als Folgemaßnahme wird es nötig, die Gas- und Abwasserleitungen, die zurzeit seitlich an der bestehenden Brücke hängen, durch zwei Dükeranlagen unter der Lenne herzuführen.
Frist für Einwendungen endete am 5. Juli
Das Bauvorhaben wurde im März 2022 durch den Landesbetrieb Straßen NRW beantragt. Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 14. März bis 13. April 2022 offengelegt. Das Deckblatt wurde zusätzlich vom 6. Mai bis 5. Juni 2024 digital ausgelegt. Die anschließende Frist für Einwendungen endete am 5. Juli.