(pmk). Im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises im Lüdenscheider Kreishaus stand der Windpark Kälberberg erneut auf der Tagesordnung. Aufgrund nachträglich eingegangener Antragsunterlagen und einer Nachkartierung ergab sich ein neuer Sachstand. Erstmals hatte sich der Beirat mit dem Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen im sogenannten „Windpark Kälberberg“ auf dem Gebiet der Städte Lüdenscheid und Kierspe im Februar 2023 befasst.
Keine Gründe für eine Ablehnung
Aufgrund nachträglicher Antragsunterlagen und einer Nachkartierung stellte nun die Untere Naturschutzbehörde im Lüdenscheider Kreishaus ihre Stellungnahme zur Diskussion. Ihr Fazit: Es liegen keine naturschutzfachlichen Gründe für eine Ablehnung des Antrages am Standort Kälberberg vor. Mit der Umsetzung des Vorhabens sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden, die durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu kompensieren sind. Artenschutzrechtliche Konflikte werden über Bauzeitenbeschränkungen, Abschaltauflagen und Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) geregelt. Kompensationsflächen für den naturschutzfachlichen und forstlichen Ausgleich werden in ausreichendem Umfang bereitgestellt.
Umweltpolitiker bleiben „wenig begeistert“
Der Beirat unter Vorsitz von Hans-Georg Humpert zeigte sich nach wie vor wenig begeistert von der Idee, Windenergieanlagen außerhalb von Windvorrangflächen und in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet Stilleking zu bauen. Der naturschutzfachlichen Stellungnahme der Verwaltung schloss sich der Beirat einvernehmlich an. Die Stellungnahme fließt in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ein.
Zum Hintergrund:
Die Mark E-Aktiengesellschaft plant die Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Städte Lüdenscheid und Kierspe westlich der A 45, das vorwiegend forstwirtschaftlich genutzt wird. Es handelt sich jeweils um Anlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 Meter und einem Rotordurchmesser von etwa 138 Meter (Gesamthöhe: 229 Meter). Die installierte Leistung der Anlagen beträgt jeweils 4,26 Megawatt.
Ersatzgelder für Streuobstwiese
Über die Verwendung von Ersatzgeldern hat ich der Märkische Kreis mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Über das Ergebnis berichtete Matthias Hattwig, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde. Er machte deutlich, dass die Verwendung von Ersatzgeld immer mit einer Aufwertung verbunden sein muss. Die Bezirksregierung habe klargestellt, dass Ersatzgeld zwar für die Neuanlage einer Streuobstwiese verwendet werden kann, aber nicht für die Pflege von Obstbäumen, die bereits mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind. Dafür könne eine Weiterförderung über den Vertragsnaturschutz geprüft werden. Der Anregung aus dem Beirat, ein eigenes Streuobstprogramm aufzulegen, das nicht nur Landwirten, sondern auch Privatpersonen offen steht, lehnte die Kreisverwaltung ab. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation stehen dafür keine finanziellen Mittel zur Verfügung.