Fernwärmeversorgung Thema der SPD

0
10
Das Müllheizkraftwerk in Iserlohn liefert Fernwärme an die Iserlohner Stadtwerke. Ar-chivfoto: Hendrik Klein

Anfrage der Kreistagsfraktion an Landrat Marco Voge

Von Hendrik Klein

Wie geht es nach dem 31. Dezember 2027 mit der Fernwärmeversorgung im Märkischen Kreis, speziell in Iserlohn, weiter? Diese Frage brennt aktuell der SPD-Kreistagsfraktion auf den Nägeln. Deshalb hat Fraktionsvorsitzender Wolfgang Rothstein eine entsprechende Anfrage an Landrat Marco Voge gestellt. Die soll der in der Sitzung des Kreistages beantworten.

Verträge mit Iserlohner Stadtwerken

Die Sozialdemokraten schreiben: „Die SPD Kreistagsfraktion hatte zur Sitzung des Kreisausschuss am 01.12.2022 eine Anfrage zum Bestand der Abfallentsorgungsgesellschaft des MK über den 31.12.2027 hinaus gestellt. In dieser Anfrage wurde u.a. darauf hingewiesen, dass zwischen der AMK und den Stadtwerken Iserlohn ein Fernwärmeversorgungsvertrag besteht, der sich jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von drei Jahren – erstmals zum 31. Dezember 2027 – gekündigt wird und das eine Kündigung der Verträge innerhalb des AMK-Unternehmensverbundes mit einer Frist von zwei Jahren zum 31. Dezember 2027 möglich ist.“

Zusammenarbeit mit dem Müllheizkraftwerk

Die Zusammenarbeit mit dem Müllheizkraftwerk stelle für die Stadtwerke Iserlohn eine bedeutende ökologische und ökonomische Chance dar, die Klimaziele der Stadt zu erreichen und gleichzeitig eine stabile und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten. Im Vergleich zur Nutzung fossiler Brennstoffe wie Erdgas sei die Partnerschaft nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um die ökologischen und ökonomischen Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern. Im Übrigen seit die Dienstleistung Fernwärme ein wichtiger Baustein der “Kommunalen Wärmeplanung“ der Stadt Iserlohn die bis 2028 vorliegen werde.

Gutachten zur Zukunft der AMK

Im Anschluss an die SPD-Anfrage von 2022 sind auf Veranlassung des Märkischen Kreises Gutachten zur Zukunft des AMK-Unternehmensverbundes erstellt worden, schreiben die Sozialdemokraten in ihrer Anfrage. Eine Entscheidung über die Frage des „OB“ und „Wie“ einer Fortführung des AMK-Unternehmensverbundes seit bisher nicht getroffen worden. Wolfgang Rothstein: „Eine Kündigung des Fernwärmelieferungsvertrages zwischen der AMK und der Stadtwerke Iserlohn mit Wirkung zum 31.12.2027 muss bis zum Ende dieses Jahres ausgesprochen werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag (zunächst) bis zum 31.12.2032.“

Vor diesem Hintergrund stellten sich die Fragen, wie der Märkische Kreis als Mit-/Hauptgesellschafter der AMK zu einer Kündigung bzw. Verlängerung des Fernwärmelieferungsvertrages steht und welchen Einfluss dieser Vertrag auf die Frage hat, ob und ggf. wie der AMK-Unternehmensverbund fortgeführt wird?

wave.inc

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein