Weniger Geburten im Märkischen Kreis

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Im Märkischen Kreis ist die Zahl der Geburten mit 3.270 im Jahr 2023 auf dem niedrigsten Stand seit 2005 gefallen. Foto: AOK/colourbox/hfr.

Rückgang beim Mutterschaftsgeld

(EB). Im Märkischen Kreis war die Zahl der Geburten mit 3.270 im Jahr 2023 auf den niedrigsten Stand seit 2005 gefallen. Dadurch sind folglich auch die Ausgaben für Mutterschaftsgeld gesunken. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest hervor. Danach wurde die Leistung im vergangenen Jahr an 708 AOK-Versicherte gezahlt. Im Vorjahr waren es noch 823 Fälle. Die AOK NordWest Im Märkischen Kreis ist die Zahl der Geburten mit 3.270 im Jahr 2023 auf dem niedrigsten Stand seit 2005 gefallen. Foto: AOK/colourbox/hfr.zahlte 2023 fast 1,1 Millionen Euro für ihre weiblichen Mitglieder im Märkischen Kreis, 2022 waren es knapp 1,27 Millionen Euro.Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für werdende Mütter. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Entgeltersatzleistung für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeit-nehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Es wird während der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeits-entgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird.

Leistungen während der Schwangerschaft

„Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe“, so Schneider. Die AOK NordWest übernimmt für ihre schwangeren Versicherten außerdem Leistungen wie Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Außerdem beteiligt sich die AOK im Rahmen ihres 500 Euro Gesundheitsbudgets unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten zum Beispiel für die 24-Stunden-Rufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme vor der Geburt, den Geburtsvorbereitungskurs des Partners oder der Partnerin und weitere ausgewählte Leistungen wie Tests auf Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet unter aok.de/nw.

wave.inc

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