LKW-Fahrer gefährdet Polizistin

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Bei der jüngsten Kontrolle der Polizei auf den Umleitungsstrecken der gesprerrten A45 gefährdete ein Laster-Fahrer eine Polizistin. Archivfoto: Hendrik Klein

Zu schnell und alkoholisiert am Steuer

(ots). m Rahmen der Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbotes standen Polizeibeamte gemeinsam mit Mitarbeitern des Lüdenscheider Ordnungsamtes am Montag an der L692. Gegen 15.30 Uhr fuhr ein Lkw mit augenscheinlich hoher Geschwindigkeit auf die Kontrollstelle zu – obwohl dort nur Tempo 30 erlaubt ist. Dementsprechend löste auch die Radaranlage der Stadt aus. Eine Polizeibeamtin gab Anhaltesignale, doch der Fahrer fuhr unbeirrt weiter. Die Beamtin brachte sich durch einen Sprung in Sicherheit.

55-Jähriger schwankte beim Aussteigen

Ein Funkstreifenwagen setzte sich mit eingeschaltetem Blaulicht an seine Fersen, bis der Fahrer anhielt. Den Beamten schlug aus dem Führerhaus eine deutliche Alkoholgeruch entgegen; der Fahrer schwankte beim Aussteigen. Ein Atemalkoholtest bestätigte die naheliegende Vermutung. Der 55-jährige Fahrer beteuerte, nichts gesehen zu haben. Eine sprachliche Verständigung war schwierig, da der Fahrer kein Deutsch sprach. Die Polizei brachte ihn zur Blutprobenabnahme auf die Wache, schrieb eine Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, kassierte eine Sicherheitsleistung und untersagte die Weiterfahrt bis zur vollständigen Ausnüchterung.

Unter Drogeneinfluss auf dem E-Scooter

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle stoppte eine Polizei-Streife am Montag um 12.40 Uhr auf der Graf-von-Galen-Straße einen E-Scooter-Fahrer. Er war aufgefallen, weil er verbotenerweise über den Gehweg an der Knapper Straße fuhr. An seinem Fahrzeug klebte lediglich eine alte, nicht mehr gültige Versicherungsplakette. Außerdem zeigte der 38-Jährige Anzeichen auf Drogenkonsum. Ein Vortest verlief positiv auf Amphetamine. Der Mann musste mitkommen, um sich auf der Wache Blutproben abnehmen zu lassen. Er bekam Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

wave.inc

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