(pen) Neun weitere Rettungswagen, zwei neue Rettungswachen sowie zwei Verlagerungen von bestehenden Rettungswachen und mehr zeitliche Kapazitäten für den Krankentransport – dies sind die wesentliche Eckpunkte des neuen Rettungsdienstbedarfsplans für den Ennepe-Ruhr-Kreis. Nach der Zustimmung des Kreistages arbeitet die Kreisverwaltung derzeit daran, den Beschluss umzusetzen. Hierfür wurden unter anderem notwendige Vergabeverfahren eingeleitet. Ziel ist es, den Plan ab Juli 2025 zu realisieren und damit die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern.
Einsatzkernbereiche definiert
Im Gegensatz zu allen älteren Plänen und damit erstmals werden für das Kreisgebiet so genannte Einsatzkernbereiche definiert. Diese wurden von einem Gutachter unter Berücksichtigung der Empfehlung des Landesfachbeirats für den Rettungsdienst festgelegt. Sie sind danach dort einzurichten, wo mehr als 25.000 Menschen in einer Stadt wohnen, wo die Bevölkerungsdichte über 300 Einwohnern pro Quadratkilometer liegt und wo es zu mehr als 60 Notfalleinsätzen pro 1.000 Einwohnern pro Jahr kommt.
In acht Minuten vor Ort
Die Vorgabe für die Einsatzkernbereiche lautet: In 90 Prozent der Fälle soll das erste Rettungsmittel innerhalb von acht Minuten vor Ort sein. Dies gilt zukünftig für große Teile von Witten und Hattingen sowie für Teile von Ennepetal, Gevelsberg, Wetter (Ruhr) und Schwelm. Für Gebiete außerhalb der Einsatzkernbereiche bleibt es bei der bisher gültigen Hilfsfrist von zwölf Minuten. Grundlage für die Abgrenzung sind Kriterien, die NRW-weit angewendet werden.
Sieben zusätzliche Rettungswagen
Das Einrichten der Einsatzkernbereiche sowie eine insgesamt höhere Auslastung des Rettungsdienstes – mehr und längere Einsätze – machen deutlich mehr Rettungswagen erforderlich. Ihre Zahl steigt im Sommer 2025 von derzeit 13 auf 22, damit verbunden ist ein Plus von 1.308 Wochenstunden (2.184/3.492).
Neue Standorte in Hattingen und Witten
Um den Ennepe-Ruhr-Kreis gleichwertig mit den Leistungen des Rettungsdienstes abzudecken, sieht der neue Bedarfsplan das Verlagern und Neueinrichten von jeweils zwei Standorten vor. Verlagert werden die Standorte in Hattingen-Bredenscheid und Witten-Herbede, hierdurch sind das westliche Kreisgebiet beziehungsweise die westliche Wittener Innenstadt für die Rettungskräfte schneller erreichbar. Komplett neu sind ab Sommer Standorte im nördlichen Hattinger Stadtgebiet und im Osten von Witten. Wo genau diese liegen sowie die Antwort auf die Frage, welche Anbieter welche Rettungswagen besetzen, steht erst am Ende des noch laufenden Vergabeverfahrens fest.
Sechs Notärzte
Im Gegensatz zur Zahl der Rettungswagen bleiben die Zahlen für die Notärzte und ihre Einsatzstunden unverändert. Sechs Notärzte sind an den Standorten Witten, Herdecke, Hattingen und Schwelm 861 Einsatzstunden pro Woche im Einsatz. Die nächste Erhebung zu möglicherweise sinnvollen Veränderungen – so die Ankündigung der Kreisverwaltung – erfolgt, wenn das Telenotarzt System eingeführt und etabliert ist. Für den Krankentransport gilt ab Sommer: Weiterhin zwölf Fahrzeuge sind 1.148 – bisher 798,5 – pro Wochen unterwegs.
Stichwort Rettungsdienstbedarfsplan
Kreise und kreisfreie Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.
Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Kreisverwaltung einen Bedarfsplan auf. Darin werden insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie die Zahlen der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festgeschrieben. Ebenso geregelt sind Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker sowie weitere Qualitätsanforderungen.
Da die Krankenkassen die Kosten des Rettungsdienstes tragen, erfolgt das Aufstellen und Abstimmen des Bedarfsplans in Zusammenarbeit mit diesen. Um die jeweils aktuelle Situation objektiv bewerten zu lassen, greift der Ennepe-Ruhr-Kreis beim Erstellen des Bedarfsplans auf einen Gutachter zurück.