(PSI). Ab dem kommenden Jahr werden die Gebühren für verschiedene ordnungsbehördliche Genehmigungen angepasst. Das teilt das Ordnungsamt der Stadt Iserlohn mit. Im Einzelnen betroffen sind:
- Trödel- und Spezialmärkte
Die Gebühr für die Festsetzung von Trödel- und Spezialmärkten wird von 120 auf 150 Euro je Festsetzungsbescheid erhöht. - Getränkestände
Die vorübergehende Gestattung nach dem Gaststättengesetz (der sogenannte Alkoholausschank auf Zeit bei Veranstaltungen) erhöht sich von 49 auf 60 Euro. - Musikveranstaltungen
Die Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz für Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte, die der Schallwiedergabe bei öffentlichen Veranstaltungen dienen, kostet ab 2025 genau 30 Euro anstatt bisher 15 Euro. - Osterfeuer
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz vom Verbot des Verbrennens im Freien – den sogenannten Brauchtumsfeuern wie zum Bespiel Osterfeuer – erhöht sich von 50 auf 75 Euro. - Internationale Leichenpässe
Für das Ausstellen internationaler Leichenpässe wird die Gebühr von 15 auf 25 Euro erhöht. - Reisegewerbekarten
Die Gebühr für das Ausstellen von Reisegewerbekarten wird von 300 auf 400 Euro erhöht.
Das Land NRW hat in diesen Fällen einen Gebührenrahmen vorgegeben, in dem die Kommunen ihre Gebühren selbst festlegen können. Diese werden nach dem bestehenden Verwaltungsaufwand bemessen. Das Iserlohner Ordnungsamt hat die vorgenannten Gebühren seit einigen Jahren nicht verändert und eine Erhöhung der Gebühr war daher notwendig.