(ots). Fahrzeuggespann aus einem Lkw (bis 3500 kg, Fahrzeugtransporter) mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg), mit bulgarischen Kennzeichen, angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde u.a. festgestellt, dass das Gespann an einem leichten Gefälle rollte, die Feststellbremse (Handbremse) funktionierte nicht und ein Zündschloss war nicht vorhanden, was den Startvorgang etwas erschwerte. Die Auflaufbremse des Anhängers war ebenfalls ohne Funktion.
87 Mängel festgestellt
Daher wurde das Fahrzeug zu einer Prüforganisation begleitet und dort einer Untersuchung unterzogen. Das Ergebnis des Zugfahrzeugs war, dass 58 Mängel festgestellt wurden und das Zugfahrzeug als „Verkehrsunsicher“ eingestuft wurde. Der Anhänger hatte 29 Mängel und wurde ebenfalls als „Verkehrsunsicher“ eingestuft. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Kennzeichen und die Fahrzeugscheine wurden sichergestellt. Eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wird gefertigt.
Bremse defekt, Risse im Rahmen
Bei einer weiteren Kontrolle wurde ein Fahrzeuggespann mit einem Zugfahrzeug aus Dortmund mit einem Anhänger aus Castrop-Rauxel (darauf befand sich ein Radlader) angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Auflaufbremse des Anhängers nicht funktionierte. Die Fahrzeugkombination wurde ebenfalls zu einer Prüforganisation begleitet und dort einer Untersuchung unterzogen. Der Verdacht, dass die Bremse nicht funktioniert wurde bestätigt, darüber hinaus wurden zwei Risse des Rahmens entdeckt.Diese führten zur Einstufung „Verkehrsunsicher“ und die Weiterfahrt wurde untersagt. Hier wurde ebenfalls das Kennzeichen sichergestellt und zwei Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet. Den Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 210 Euro und ein Punkt in Flensburg und den Fahrzeughalter 300 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg.