EN-Kreistag beschließt Haushalt

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Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat mit Mehrheit den Etat für 2025 beschlossen. Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis

Hebesatz auf der Zielgeraden noch leicht gesenkt

(pen) Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat den Haushalt 2025 beschlossen. Für das fast 600-seitige Zahlenwerk sprachen sich SPD, Bündnis90/Die Grünen sowie die Gruppe UWG-EN /bürgerforum Witten aus. Dagegen stimmten CDU, FDP, AfD und Die Linke/Piraten.

30,9 Millionen Euro Minus

Erträgen von 752,8 Millionen Euro stehen Aufwendungen von 783,7 Millionen Euro gegenüber. Um das Minus von 30,9 Millionen Euro auszugleichen, setzt der Kreis nahezu seine komplette Ausgleichsrücklage (22,9 von 24,7 Millionen Euro) ein. Die übrigen acht Millionen Euro sind als globaler Minderaufwand kalkuliert. Faktisch heißt das: Diese Summe soll im beschlossenen Etat im Laufe des nächsten Jahres eingespart werden und am Ende übrigbleiben. Im Vergleich zum Zeitpunkt des Einbringens des Haushaltes im Oktober war der Fehlbetrag im Kreisetat um 6,7 Millionen Euro gestiegen. Dafür verantwortlich waren insbesondere einzukalkulierende Mehrausgaben auf die die Kreisverwaltung keinerlei Einfluss nehmen kann. Hierzu zählen beispielsweise vier Millionen Euro für den Bereich Hilfe zur Pflege in Einrichtungen und 2,2 Millionen Euro Ausgleichszahlungen an die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr.

Kreisumlage 44,13 Prozentpunkte

Durch einen stärkeren Griff in die Ausgleichsrücklage sowie eine geringer ausfallende Umlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe konnte der Hebesatz für die Kreisumlage auf der Zielgeraden noch von 44,34 auf 44,13 Prozent gesenkt werden. Die Höhe des Hebesatzes ist eine wichtige Berechnungsgrundlage für die Summen, die die Städte dem Kreis überweisen. Verwendet wird das Geld für Leistungen und Aufgaben, die die Kreisverwaltung im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger übernimmt, und die von den Städten nicht angeboten werden.

Städte zahlen 279 Millionen Euro

Dies gilt beispielsweise für die Bereiche Bevölkerungsschutz, Ausländeramt und Veterinärwesen, das Betreuen von Langzeitarbeitslosen, die Heimaufsicht, Pflege und Kindergesundheit sowie für soziale Beratungsangebote. Insgesamt zahlen Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten dafür in 2025 rund 279 Millionen Euro an die Kreiskasse. Den größten Ausgabenblock im Kreisetat bildet 2025 mit knapp 121 Millionen Euro wie immer die Umlage, die an den Landschaftsverband Westfalen zu zahlen ist. Mit 120,9 Millionen Euro ebenfalls dreistellig sind die Aufwendungen in den Bereichen Sozialhilfe, Leistungen für pflegebedürftige Menschen, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung.

334,5 Millionen Euro Bürgergeld

Eine zentrale Rolle im Haushalt des Kreises spielt zudem das Bürgergeld. Insgesamt stehen 334,5 Millionen Euro – und damit knapp 43 Prozent – im Zusammenhang damit. Allerdings müssen davon nur 36,9 Millionen Euro vom Kreis finanziert werden. Der Rest sind Bundesmittel, die über den Kreishaushalt abgewickelt werden. Sie sind damit quasi ein durchlaufender Posten. Im Zusammenhang mit der Etatverabschiedung hatten die Kreistagsfraktionen eine Vielzahl von Anträgen stellt. Erfolgreich war der Vorschlag von SPD und Bündnis90/Die Grünen, die Personalkosten der Kreisverwaltung so schnell wie möglich zu senken. Die Grundlage hierfür soll insbesondere eine systematische Analyse der Aufgaben und der vorhandenen Standards liefern.

Keine Mehrheit für Anträge von CDU, FDP und AfD

Erfolglos blieben hingegen die Anträge der Kreistagsfraktionen von CDU, FDP und AfD. Sie sprachen sich unter anderem dafür aus, den Hebesatz stärker zu senken oder die von den Städten zu zahlende Summe zu deckeln sowie Gelder für soziale Beratungsangebote zu kürzen oder zu streichen und den Etat der Personalkosten auf den Stand 2023 zurückzuführen.

Stichwort Benehmensverfahren

Laut nordrhein-westfälischer Kreisordnung gilt für das Festsetzen der Kreisumlage: Die Kreisverwaltung muss die Städte über ihre Pläne informieren, die Städte können dazu Stellungnahmen übermitteln und ihnen ist Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Erstmals haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dieses Recht in diesem Jahr im Kreistag genutzt. Auf die dort an die Adresse der Kreisverwaltung vorgebrachten Vorwürfe hatte die Kreisverwaltung in einer umfangreichen Stellungnahme reagiert und diese in weitesten Teilen zurückgewiesen

Finanzen der Städte berücksichtigt

Dies gilt beispielsweise für die Kritik, der Kreis habe die Finanzsituation der Städte nicht ausreichend berücksichtigt, den Kreistag über die Lage in den neun Städten nur unzureichend informiert und keine Abwägung der Interessen des Kreises und der Städte vorgenommen. Zudem werden das Plus im Stellenplan bei Kreis und Städten sowie die gezahlten Löhne mit Blick auf die Vorhaltungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erläutert.

Wie von der Kreisordnung vorgesehen, hat der Kreistag die Einwendungen der Städte zur Kenntnis genommen. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke/Piraten und der Gruppe UWG-EN/BF wurden diese auf Grundlage der Stellungnahme der Kreisverwaltung vom Kreistag mehrheitlich zurückgewiesen.

wave.inc

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