Elterngeld weiterhin stark nachgefragt

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3.371 Elterngeld-Anträge sind beim Kreis Soest im vergangenen Jahr eingegangen. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest

Kreisweit wurden 2024 mehr als 25 Millionen Euro ausgezahlt

(kso). Die Nachfrage nach Elterngeld weiterhin groß: Im vergangenen Jahr sind in der Elterngeldstelle des Kreises Soest 3.468 Erstanträge eingegangen – 2023 waren es 3.294. 3.371 Anträge konnten bewilligt werden, davon 2.248 für Mütter und 1.123 für Väter. Die überwiegende Anzahl der Väter (888) nahm nur die sogenannten Partnermonate in Anspruch. Der Wert an Auszahlungen beim Elterngeld im Kreis Soest beträgt für das Jahr 2024 insgesamt rund 25,02 Mio. Euro.

Anspruch besteht seit 2007

Das Elterngeld gibt es seit 2007. Diese Leistung des Bundes soll junge Väter und Mütter finanziell unterstützen, wenn sie sich entscheiden, für eine gewisse Zeit aus dem Berufsleben auszusteigen, um sich ausschließlich um den Nachwuchs zu kümmern. Das Elterngeld ersetzt nach der Geburt eines Kindes das wegfallende Erwerbseinkommen. Es gibt zwei Varianten: Das Basiselterngeld beträgt in der Regel rund 60 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt höchstens bei der Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes; dafür kann die Bezugszeit verlängert werden: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern, deren Kinder mindestens sechs Wochen zu früh zur Welt gekommen sind, können zusätzliche Anspruchsmonate beantragen.

Einkommensgrenze 200.000 Euro pro Jahr

Für Väter und Mütter, deren Kinder nach dem 1. April 2024 geboren wurden, hat das Bundesfamilienministerium gesetzliche Neuregelungen beschlossen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Anspruch auf Elterngeld besteht, liegt seitdem bei 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr für Paare und Alleinerziehende. Eine weitere Absenkung der Grenze auf 175.000 Euro folgt in diesem Jahr für Eltern, deren Kinder nach dem 1. April 2025 geboren werden. Das Basiselterngeld kann nur noch für maximal einen Monat bis zum zwölften Lebensmonat des Kindes von beiden Elternteilen parallel bezogen werden. Ausnahmen für einen längeren gleichzeitigen Bezug gibt es für Eltern von Mehrlingen, Kindern mit Behinderung oder besonders früh geborenen Kindern.

Anträge auch online möglich

Neben dem klassischen Papierantrag können seit 2023 Anträge auch online über das Familienportal NRW gestellt werden. Den Link zum Online-Antrag finden Antragstellerinnen und Antragsteller im Internet unter www.kreis-soest.de (unter dem Reiter Onlinedienste). Für detaillierte Informationen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstelle des Kreisjugendamtes unter den Telefonnummern 02921/30-2058, -2053, -3452, -3552 und -3983 erreichbar.

wave.inc

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