
Neuenrades Planungen im Landschaftsbeirat vorgestellt
Von Hendrik Klein
So hohen Beuch bekommen die Mitglieder im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde auch nicht alle Tage. Zu ihrer jüngsten Sitzung im Lüdenscheider Kreishaus waren Neuenrades Bürgermeister Antonius Wiesemann und dessen Bauamtsleiter Marcus Henninger gekommen. Auf der Tagesordnung stand nämlich die Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Neuenrade. Damit möchte die Kommune die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von weiteren Windenergieanlagen schaffen. Vorgesehen ist der Bau von sechs Anlagen südlich der Ortsteile Affeln und Altenaffeln sowie von drei weiteren Anlagen am Kohlberg durch die SL Windenergie GmbH, Gladbeck.
„Windenergie wird kommen“
„Die Windenergie wird kommen, der Energiewandel wird kommen. Die Errichtung von sechs Anlagen auf dem Kohlberg war der richtige Weg“, erklärte Neuenrades Bürgermeister in der Sitzung auf Nachfrage. Die Natur und die Landschaft am Kohlberg seien im Einklang, führte Wiesemann weiter aus. Den städtischen Anteil an den Erträgen der Windkraftanlagen werde die Stadt in die Wertschöpfung für Neuenrade investieren, versprach der Bürgermeister. „Im Wesentlichen für unsere Schülerinnen und Schüler“, verwies er auf die dringend renovierungsbedürftigen Schulen. Eine Beschlussfassung war im Beirat nicht erforderlich, weil zunächst nur eine Kenntnisnahme des Vorhabens auf der Tagesordnung stand.
389.258 Euro Ersatzgeld ausgegeben
Zur Kenntnis nahmen die Beiratsmitglieder auch den Bericht der Umweltverwaltung über die Verwendung der Ersatzgelder nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Zum Jahresbeginn 2024 belief sich der Bestand des dem Märkischen Kreis zur Verfügung stehenden Ersatzgeldes auf 294.928,78 €. Für zwanzig Vorhaben, bei denen eine Realkompensation nicht möglich war, wurden im vergangenen Jahr weitere Ersatzgelder in Höhe von insgesamt 278.966,18 € an die Untere Naturschutzbehörde gezahlt. Im Jahr 2024 konnten im Kreisgebiet Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Umfang von 389.358,71 € aus Ersatzgeldern realisiert werden.
14 nachgewiesene Wolfsrisse
Keine Sitzung ohne Neuigkeiten vom Wolf. In diesem Jahr sei bisher ein Wolfsriss an der Grenze Attendorn/Märkischer Kreis bekannt geworden, erklärte Matthias Hattwig von der Unteren Naturschutzbehörde. „Die Meldungen über Sichtungen treffen allerdings nur schleppend ein“, so Hattwig. Die Verwaltung legte den Beiratsmitgliedern eine Liste mit 14 Wolfsrissen seit dem 21. August 2024 vor. Schwerpunktmäßig waren Herscheid, Schalksmühle, Meinerzhagen und einmal Plettenberg betroffen. Dabei wurden 47 Weidetiere, zumeist Rinder und Schafe, getötet oder verletzt. Manche waren so stark verletzt, dass sie notgeschlachtet werden mussten. Einige Tiere sind nie wieder aufgetaucht.
Schutzstatus geändert
Matthias Hattwig verwies auf die Änderung des Schutzstatus´ des Wolfs nach der geänderten Berner Konvention. Danach wurde der Status von „streng geschützt“ auf „geschützt“ reduziert. Sie tritt am 7. März in Kraft. In Brandenburg und Niedersachsen sei der Wolf bereits ins Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit aufgenommen worden. Hattwig: „Dadurch kann der Wolf im speziellen Fall vom Jäger geschossen werden.“ Dazu bedürfe es aber weiterhin einer Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie einer jagdrechtlichen Ausnahme von der Schonzeit.