1.745 bekamen Hilfe zur Pflege

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4.140 Menschen waren im Märkischen Kreis stationär in Pflegeeinrichtungen untergebracht. Das war der höchste Wert in ganz Südwestfalen. 41,7 Prozent von ihnen war auf Hilfe zur Pflege angewiesen. Grafik: Hendrik Klein

41,7 Prozent der Menschen in Heimen auf Sozialhilfe angewiesen

Von Hendrik Klein

Im Märkischen Kreis bezogen im Jahr 2023 genau 1.745 Menschen in stationären Einrichtungen Hilfe zur Pflege. Das waren 41,7 Prozent aller insgesamt 4.176 Pflegebedürftigen. Diese Zahlen veröffentlichte jetzt das Statistische Landesamt. Mit diesem Wert lag der Märkische Kreis deutlich vor den Kreisen in Südwestfalen sowie dem benachbarten Ennepe-Ruhr-Kreis. Dort bezogen 28,9 Prozent der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen Sozialhilfe, im Kreis Soest waren es 34 Prozent, im Kreis Olpe 33,3 Prozent, im Kreis Unna 38,9 Prozent und im Hochsauerlandkreis 40,5 Prozent.

Anspruch auf Unterstützung

Wie IT.NRW weiter mitteilt, erhielten 62.670 Personen in Nordrhein-Westfalen Hilfe zur stationären Pflege nach dem § 65 SGB XII (Sozialhilfe). Damit auf 100 Personen in stationärer Dauerpflege (mit Pflegegrad zwei bis fünf) in nordrhein-westfälischen Pflegeheimen 38 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur stationären Pflege. Ende 2021 lag diese Zahl noch bei 43 Empfängerinnen und Empfängern. Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und die bzw. der Pflegebedürftige sowie dessen unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht über genügend Eigenmittel verfügen, um die verbleibenden Kosten zu tragen.

Starke regionale Unterschiede

In Duisburg war Ende 2023 mehr als jede zweite pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim auf Hilfe zur Pflege angewiesen (54 Prozent), in Leverkusen, Münster und Bonn in etwa jede vierte

(25 bzw. 26 Prozent). Insgesamt waren 163.686 Personen in NRW in stationärer Dauerpflege (Pflegegrad zwei bis fünf), das entspricht einem Anstieg von 1,5 Prozent bzw. 2 377 Personen im Vergleich zum Jahresende 2021. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur stationären Pflege war im gleichen Zeitraum um rund neun Prozent gesunken.

Leistungszuschlag der Pflegekassen

Zum 1. Januar 2022 wurde ein Leistungszuschlag der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf in vollstationärer Pflege (gem. § 43c SGB XI) eingeführt. Danach ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur stationären Pflege von Ende 2021 bis Ende 2022 um 14,3 Prozent gesunken. Von Ende 2022 bis Ende 2023 ist sie wieder um 6,6 Prozent gestiegen. Dazu dürften Kostensteigerungen (Personal und Sachkosten) im Bereich der Pflegeleistungen beigetragen haben.

Nettoausgaben um rund 22 Prozent gestiegen

Dementsprechend sind auch die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach einem Rückgang in 2022 (um 37,4 Prozent von rund 990 Millionen Euro auf rund 620 Millionen Euro) im Jahr 2023 wieder angestiegen (um 22,4 Prozent auf rund 758 Millionen Euro).

wave.inc

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